Ihr Bausachverständiger in Waidhofen/Ybbs in Niederösterreich

Baubegleitung und Sachverständigen-Gutachten für Ihr Neubau- , Umbau- oder Renovierungs-Projekt

Aufgrund sehr vieler Anfragen zu Mängelbesichtigungen bei verschiedenen Bauvorhaben und bereits fertig gestellten Objekten habe ich festgestellt, dass es leider immer wieder zu Ausführungsfehlern kommt.

Daher ist es wichtig, die Bauausführung bereits in der Bauphase zu begutachten und zu dokumentieren, um etwaige irreparable Schäden wie Materialzersetzung durch Feuchte in Bauteilen, Risse, etc. zu vermeiden.

Tätigkeitsbereich des Bausachverständigen

Ein Bausachverständiger in Österreich unterstützt Sie mit seinem Expertenwissen zum Bauwesen und zu Immobilien. Häufig kommt er bei Bau von Wohnhäusern, aber auch andern Objekten wie Hallen, landw. Gebäuden, Straßen usw. , oder beim Umbau oder Kauf von gebrauchten Immobilien oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung zum Einsatz.

Als Sachverständiger für das Bauwesen überprüft er Bauwerke und erstellt hierzu ein Protokoll. Dabei klärt er bei Neubauten die Einhaltung vorgegebener Standards und bei Gebrauchtimmobilien den aktuellen Zustand der einzelnen Bauteile der Immobilie, wie beispielsweise Fenster und Böden.

Außerdem führt der Bausachverständige während des Baus Sicherheitskontrollen durch und ist bei der Abnahme dabei. Dies sind wertvolle Leistungen für den Bauherrn.

Bei Baufehlern handelt es sich meist um Ausführungsfehler!!

Bei Uneinigkeiten ob eine Beanstandung ein Mangel ist, oder nicht, werden Gutachten erstellt. Die Basis dafür ist eine gewissenhafte Befundaufnahme, Recherchen in den einschlägigen (oder zum Zeitpunkt der Herstellung geltenden) Normen und Richtlinien, und anschließend ein für einen Gerichtsfall taugliches Gutachten inkl. Fotodokumentation.

In vielen Fällen ist ein fundiertes Gutachten die Basis um Firmen zum Einlenken zu bringen und so die vorliegenden Mängel außergerichtlich behoben werden. Es gibt 2 Arten von Gutachten:

Privatgutachten: Hier ist eine Privatperson oder eine Firma der Auftraggeber und ist die Grundlage für einen Vergleich, Behebung der aufgezeigten Mängel, oder zur Einleitung in einen Gerichtsstreit.

Gerichtliches Gutachten: Hier beauftragt das Gericht in Streitfällen die Befundung aller strittigen Punkte und die Erstellung des Gutachtens, welches dem Richter als Entscheidungshilfe in der Schuldfrage dient.

Wir besichtigen gerne mit Ihnen gemeinsam Ihre ins Auge gefasste Wunschimmobilie und geben Ihnen eine erste Einschätzung Vorort über den Bauzustand und mögliche anfallende Reparaturen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch gerne eine Grobkostenschätzung über die noch zu erwartenden Sanierungskosten.

Solch eine technisch fundierte Beratung kann sie vor einem Fehlkauf und in weiterer Folge einem wirtschaftlichen Fiasko retten!

Die Kosten hierfür liegen bei  500,00€ exkl. USt aufwärts. (Anfahrtskosten und Schriftlichkeiten extra)

Durch die Parifizierung oder Nutzwertberechnung wird im Österreichischen Wohnungseigentumsrecht das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer eines Hauses, an dem Wohnungseigentum begründet ist, untereinander bestimmt. Durch die Nutzwertberechnung wird auch erstmals der Berechnungsschlüssel festgelegt (um z. B. den Betriebskostenanteil oder das Stimmrecht der einzelnen Eigentümer zu ermitteln), durch Abstimmungen können die Eigentümer die Berechnungen auch unabhängig von der Parifizierung festlegen, sie ist also nicht zwingend anzuwenden.

Gemäß § 9 werden die Nutzwerte aufgrund eines Gutachtens eines für den Hochbau zuständigen Ziviltechnikers oder eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Hochbau- oder das Immobilienwesen bestimmt.

Die Parifizierung ist ebenfalls die Basis für die von allen Wohnungseigentümern zu unterfertigenden Wohnungseigentumsverträge. Die Berechnungsgrundlage der Nutzwerte sind die Nutzflächen. Die jeweilige Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder einer sonstigen Räumlichkeit abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen, Türöffnungen, Treppen, offenen Balkone, Terrassen, Garten sowie Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind. Umstände, die den Wert einer konkreten Wohnung im Vergleich zu anderen Objekten im selben Haus nennenswert erhöhen oder auch vermindern, werden durch Zu- oder Abschläge zur Nutzfläche berücksichtigt (werden vom Gutachtenaussteller definiert). Diese Abschläge werden auch bei Flächen wie Gärten, Terrassen, Balkonen sowie Keller- und Dachbodenräumen angewandt. Flächen in Wohnräumen über welchen eine Raumhöhe von unter 150 cm gemessen wird (in der Schräge in ausgebauten Dachböden) werden mit dem Faktor 0 gerechnet.

Die Liegenschaftsbewertung ist die Ermittlung des Marktwertes eines bebauten oder unbebauten Grundstücks. Diese Wertermittlung ist durch Rechtsnormen geregelt und basiert auf juristischer, bautechnischer und betriebswirtschaftlicher Fachkenntnis. Normalerweise wird der Wert zu einem bestimmten Stichtag ermittelt.

Im Rahmen einer Liegenschaftsbewertung ebenfalls ermittelt werden können Immobilienwerte, wie Teilwert, fiktive Anschaffungskosten oder Zeitwert. Die Immobilienbewertung dient vor allem als Grundlage für Immobilientransaktionen, gerichtliche Auseinandersetzungen und Erbteilungsübereinkommen.

Auf Wunsch statten wir ihrer Baustelle gerne einen Besuch ab, und besichtigen bzw. besprechen die vorgefundenen Arbeiten. Gerne dokumentieren wir auch den Baufortschritt und erstellen Mängelprotokolle die dann den ausführenden Firmen übermittelt werden.

In verständlicher Sprache erfahren Sie, wie es gerade IST und wie es sein SOLL. Damit Sie den ausführenden Firmen noch rechtzeitig mitteilen können: WO ist WAS und WIE nachzubessern.

Über mich

Kontakt

Leopold Stockinger
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

Burgfriedstrasse 8/1
A-3340 Waidhofen/Ybbs

Tel.: 0676 / 490 73 73
Mail: leopold@stockinger-sv.at

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